Teilnahmebedingungen Bewerbung

Betreiber der Website wohnen-bauhelden.de sowie Initiator, Organisator, Produzent und Rechteinhaber der TV-Serie Wohnen Bauhelden, der begleitenden Aktion sowie aller diesbezüglicher Kommunikationsmaßnahmen ist die LEADS-Marketing GmbH (nachfolgend: Wohnen Bauhelden). Weitere Details und Kontaktdaten stehen im Impressum sowie in den Datenschutzhinweisen zur Verfügung.

Für eine geplante, mögliche Produktion weiterer Folgen der TV-Doku-Serie sucht Wohnen Bauhelden private Bauherren, die bei ihren Bauvorhaben aus den Bereichen Modernisierung, Renovierung und/oder Neubau filmisch begleitet werden möchten. Ausgewählte Produkt-/Markenpartner von Wohnen Bauhelden stellen dabei für die Umsetzung von Einzelprojekten im Rahmen des Bauvorhabens ihre relevanten Produkte und/oder Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung.

Diese Teilnahmebedingungen geben Ihnen einen allgemeinen Überblick. In der Aktionsbeschreibung/-auslobung unter wohnen-bauhelden.de sind ggf. zusätzliche, ergänzende Bedingungen und Informationen für die Teilnahme aufgeführt.

Bewerbung als Teilnehmer der TV-Serie

Bewerben können sich alle Privatpersonen bzw. privaten Haushalte mit Wohnsitz in Deutschland. Der Bewerber bzw. der Haushaltsführende muss mindestens 18 Jahre alt sein. Bewerbungen von Mitarbeitern der am Projekt beteiligten Produkt-/Markenpartner, deren Angehörigen sowie jedem, der in die Vorbereitung und Durchführung des Projekts involviert ist, sind nicht zulässig.

Die Bewerbung ist kostenlos, unverbindlich und erfolgt ausschließlich über das unter wohnen-bauhelden.de hinterlegte Online-Bewerbungsformular. Der Zeitraum für Bewerbungen ist befristet bis 30.06.2022. Verspätet eingehende Bewerbungen werden für die Auswahl der Teilnehmer nicht mehr berücksichtigt. Je Haushalt darf nur eine Bewerbung erfolgen.

Im Rahmen der Bewerbung werden Namens-, Adress-, Profil- und Projektdaten abgefragt, die dazu dienen, die Eignung eines Bewerbers als Teilnehmer der TV-Serie zu bewerten. Die im Online-Bewerbungsformular gemachten Angaben sollen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Pflichtangaben sind entsprechend gekennzeichnet. Der Bewerber kann unverbindlich Einzelprojekte aus der Übersicht im Online-Formular vorschlagen, die für eine Umsetzung im Rahmen seines Bauvorhabens in Frage kommen. Darüber hinaus kann der Bewerber unverbindlich eigene Einzelprojektvorschläge unterbreiten.

Alle eingehenden Bewerbungen werden von Wohnen Bauhelden objektiv und unabhängig geprüft. Eine Vorauswahl für eine Teilnahme in Frage kommender Bewerber erfolgt durch eine Jury von Wohnen Bauhelden. Als erforderlicher Bestandteil des Bewerbungsverfahrens werden zur finalen Auswahl der Teilnehmer die im Online-Bewerbungsformular gemachten Angaben in Frage kommender Bewerber auch dem von Wohnen Bauhelden beauftragten Filmproduktionsunternehmen sowie dem/den für das jeweilige Einzelprojekt relevanten Produkt-/Markenpartner/n zur Kenntnis gegeben.

Alle Bewerber werden von Wohnen Bauhelden während bzw. zeitnah nach Ablauf der Bewerbungsfrist über den Stand der Bewerberauswahl informiert.

Teilnahme an der TV-Serie

Für eine Teilnahme an der TV-Serie in Frage kommende Bewerber werden zur Abstimmung und Klärung weiterer Details sowie zur Vereinbarung eines Termins für Probeaufnahmen/Video-Casting von Wohnen Bauhelden und/oder das beauftragte Filmproduktionsunternehmen kontaktiert.

Im Rahmen der Kontaktierung in Frage kommender Bewerber wird auch abgestimmt, wie und in welchem Umfang das Bauvorhaben filmisch begleitet wird und welche/s vom Bewerber vorgeschlagene/n Einzelprojekt/e umgesetzt und von Produkt-/Markenpartnern kostenlos ausgestattet wird/werden. Die finale Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch Wohnen Bauhelden in Zusammenarbeit dem beauftragten Filmproduktionsunternehmen sowie dem/den für das jeweilige Einzelprojekt relevanten Produkt-/Markenpartner/n.

Wurde ein Bewerber als möglicher Teilnehmer ausgewählt, ist er, um an der Umsetzung der TV-Serie mitwirken zu können und die ausgelobten Produkte/Dienstleistungen der/des jeweiligen Produkt-/Markenpartner/s kostenlos zu erhalten, verpflichtet, eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Wohnen Bauhelden zu schließen. Darin werden alle für die ordnungsgemäße Umsetzung der Aktion relevanten Termine, Leistungen, Rechte und Pflichten geregelt. Kommt keine Kooperationsvereinbarung zustande, ist Wohnen Bauhelden berechtigt, einen alternativen Bewerber als Teilnehmer zu bestimmen. Etwaige Ansprüche des zunächst ausgewählten Bewerbers resultieren hieraus nicht.

Kostenlose Produkte und Dienstleistungen von Produkt-/Markenpartnern

Teilnehmer an der TV-Serie erhalten kostenlos die für die Umsetzung von mindestens einem abgestimmten Einzelprojekt relevanten Produkte und/oder Dienstleistungen aus dem Sortiment des/der jeweiligen Produkt-/Markenpartner/s. Dies schließt auch die Lieferung sowie, falls erforderlich, Einbau- und/oder Montageleistungen durch vom/von Produkt-/Markenpartner/n beauftragtes Fachpersonal mit ein.

Der genaue Umfang der vom/von jeweiligen Produkt-/Markenpartner/n kostenlos zu erbringenden Leistungen wird im Rahmen der Projektierung des Einzelprojekts abgestimmt und in der schriftlichen Kooperationsvereinbarung definiert. Der reguläre Wert der vom/von jeweiligen Produkt-/Markenpartner/n kostenlos zu erbringenden Leistungen beträgt i.d.R. und je nach Projekt bis zu mehrere Tausend Euro.

Steuerlicher Hinweis: Der Gesamtwert der Produkte und Dienstleistungen, die der Teilnehmer für das/die abgestimmte/n Einzelprojekt/e kostenlos erhält, stellt einen geldwerten Vorteil dar, den der Teilnehmer im Zuge seiner persönlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben und zu versteuern hat.

Nach den Dreharbeiten darf der Teilnehmer die gelieferten und eingebauten Produkte kostenlos behalten. Für Produkte und Dienstleistungen gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Produkt-/Markenpartners.

Nutzung von Content und aktionsbegleitende Kommunikation

Der gesamte im Rahmen der Teilnahme erstellte Film-, Ton-, Bild-, Wort- und Schrift-Content darf von Wohnen Bauhelden, den an der Aktion beteiligten TV- und Print-Medienpartnern sowie den Produkt-/Markenpartnern in relevanten Themenumfeldern vollumfänglich oder in Auszügen exklusiv, uneingeschränkt und unentgeltlich redaktionell und werblich, über alle Online-, Offline- und Social Media-Kanäle verwendet werden. Die Teilnehmer räumen hierzu innerhalb der Kooperationsvereinbarung die erforderlichen Rechte ein.

Typische Verwendungszwecke des Contents sind dabei z. B. die Ausstrahlung im TV, Veröffentlichungen auf wohnen-bauhelden.de, in Publikationen des beteiligten Print-Medienpartners oder die Integration in die themenbezogene Produkt- und Markenkommunikation des/der jeweiligen Produkt-/Markenpartner/s, inkl. der jeweiligen Online-Präsenzen. Die Verwendung des Contents kann dabei zur Authentizitätssteigerung auch unter Nennung des Klarnamens und ggf. ausgewählter Daten des jeweiligen Teilnehmers erfolgen (z. B. Veröffentlichung von Zitaten/O-Tönen des Teilnehmers mit Nennung seines Namens, Alters und Wohnorts).

Sonstiges

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Wohnen Bauhelden behält sich vor, die Planung und/oder Produktion möglicher weiterer Folgen der TV-Serie sowie begleitender Aktionen auszusetzen oder abzubrechen, sofern eine qualitativ hochwertige Umsetzung nicht sichergestellt erscheint. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn nicht genügend Bewerbungen geeigneter Teilnehmer eingehen oder nicht genügend geeignete Markenpartner ihre Produkte/Dienstleistungen zur Verfügung stellen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.